1. Allgemeines

Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend.

2. Leistungsumfang

a) Nutzungsberechtigung von CrossFit Treibstoff und ihrem Kursprogramm Mit dem Erwerb einer CrossFit Treibstoff Mitgliedschaft, einer 10er-Karte oder einem individuellen Personal-Training kommt der Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Das Mitglied ist berechtigt, ab dem im Vertrag genannten Datum des Trainingsbeginns im CrossFit Treibstoff zu trainieren. Erst nach Zahlungseingang des ersten Monatsbeitrags (ab Vertragsbeginn) können die Leistungen von CrossFit Treibstoff im vereinbarten Umfang genutzt werden.
b) Leistungen Eine Mitgliedschaft oder 10er-Karte berechtigen das Mitglied je nach vereinbartem Tarif zur Teilnahme an den jeweiligen CrossFit-Kursen, den Spezialkursen (Gymnastics, Weightlifting, Nutrition Class, Kettlebell) oder „Open Gym“ (freie Trainingsstunden in den Räumlichkeiten von CrossFit Treibstoff ohne betreuenden Trainer) im vereinbartem Umfang. Die Nutzung von kostenpflichtigen Spezialkursen sind dabei nicht enthalten. Jede Art der Mitgliedschaft bei CrossFit Treibstoff ist personengebunden. Tarife und Vertragslaufzeiten sind nicht übertragbar auf andere Personen. Trainingsstunden und Kurse können von den Mitgliedern ausschließlich online über die Software bzw. die App EVERSPORTS gebucht werden. Vor einer regelmäßigen Teilnahme an den CrossFit-Kursen, den Spezialkursen sowie dem „Open Gym“ ist jedes Neumitglied verpflichtet, je nach Absprache und Ermessens der Geschäftsführung, den Einführungskurs zu absolvieren. Personal-Training wird in persönlicher Absprache gesondert geplant und obliegt nicht einer Mitgliedschaft. Im „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder persönlich durch einen ausgebildeten Trainer beaufsichtigtes Training statt. Es wird lediglich ein Mitarbeiter von CrossFit Treibstoff vor Ort sein. Die Trainingsfläche und das Trainingsequipment sind für die an den „Open Gym“-Stunden teilnehmenden Mitgliedern frei verfügbar. Die Nutzung der Trainingsfläche von CrossFit Treibstoff während des „Open Gym“ erfolgt auf eigene Verantwortung.
c) Öffnungs- und Kurszeiten Die Kurstermine werden in der Software/App EVERSPORTS und auf der Homepage bekannt gegeben. CrossFit Treibstoff behält sich Änderungen am Zeit- bzw. Kursplan vor. Es dürfen an gesetzlichen Feiertagen, an Sonntagen und wenn es die Bedürfnisse des Geschäftsführers von CrossFit Treibstoff erfordern (z.B. Renovierungsarbeiten) Öffnungszeiten gekürzt werden, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen (Monatsbeiträge) zu kürzen. Die Kurstermine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Kurse finden erst ab einer Teilnehmerzahl von drei Personen statt. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert. Eine vorherige Online-Anmeldung zu einem Kurs wird vorausgesetzt. Die Anmeldung am Gruppentraining ist verbindlich (siehe Punkt „Stornierung“).
d) Nutzung der Anlage Für die Nutzung der Räumlichkeiten von CrossFit Treibstoff gelten folgende Bestimmungen: Eine der aufgeführten Mitgliedschaften berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Anlage. Das Mitglied ist berechtigt, die Räumlichkeiten nur während der unter Punkt 2.c) aufgeführten Öffnungs- und Kurszeiten zu benutzen.
e) Stornierung gebuchter Kurse Alle Kursangebote von CrossFit Treibstoff können in der Software/App EVERSPORTS laut den dort hinterlegten Bedingungen (z.B. Absage bis zu einem Zeitpunkt vor Beginn des Trainingstermins) kostenfrei storniert bzw. abgesagt werden.

3. Tarifinformationen

a) Abbuchungszyklus Der Beitrag wird wie folgt im Voraus abgebucht: Bei einer Mitgliedschaft (Max. 2x Training/Woche, Max. 4x Training/Woche, unlimitiertes Training/Woche) wird immer zum 01. eines Monats abgebucht. Sollte der Vertrags- und somit der Trainingsbeginn auf einen anderen Tag als der 01. eines Monats fallen, wird für den angebrochenen Monat ein Restbetrag über die EVERSPORTS Software ermittelt. Dieser anteilige Betrag wird dann am Tag des Vertragsstarts (Beginn der Mitgliedschaft) eingezogen. Mit der Unterschrift des Vertragspartners (Mitglied) unter Vertragspunkt 3 und dem SEPA-Lastschriftmandat wird dem Inhaber von CrossFIt Treibstoff die Einzugsermächtigung über Beiträge erteilt. Ist der jeweilige Abbuchungstag kein Bankarbeitstag, verschiebt sich die Abbuchung auf den nächsten Bankarbeitstag. Das 10er-Abo (die 10er-Karte) obliegt keiner Mitgliedschaft und kann bar oder per EC-Karte vor Ort im Studio bezahlt werden. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
b) Sondertarife, Sondertarife (Schüler-, Studenten-, Firmen-, Partner-, Eröffnungs-, Gruppentarife u. ä.) obliegen den Bestimmungen, die seitens von CrossFit Treibstoff festgelegt werden. CrossFit Treibstoff behält sich vor, Sondertarife auf den günstigsten Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für den Sondertarif nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, halbjährlich einen Nachweis zur Prüfung zu erbringen, ob die weitere Gewährung des Sondertarifs noch gerechtfertigt ist (spätestens 4 Wochen vor Ablauf). Eine Erstattung der Differenz ist rückwirkend nicht möglich.
c) Beitragsanpassung & Mehrwertsteuer Der monatliche Beitrag richtet sich nach seitens des Vertragspartners (Mitglied) gewähltem Tarif. Der Beitrag versteht sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Anpassung der Tarife bei Änderung der Mehrwertsteuer ist vorbehalten.
d) Tarifwechsel Der Mitgliedschaftstarif kann jederzeit von einer niedrigeren Ziffer auf einen Tarif einer höheren Ziffer heraufgestuft werden. Eine Änderung eines Mitgliedschaftstarif auf einen Tarif mit niedrigerer Ziffer ist erst nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich. Folgerichtig beginnt ab diesem Zeitpunkt die neue Vertragslaufzeit.

4. Laufzeiten und Fristen

a) Verlängerung und ordentliche Kündigung Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert er sich um 6 Monate und ist wiederum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der 6-monatigen Verlängerung in Textform kündbar. Sofern eine Kündigung zum Ende der 6-monatigen Verlängerung nicht erfolgt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats in Textform gekündigt werden. Kündigung müssen in Textform an CrossFit Treibstoff, Im Tal 4, 74889 Sinsheim, zugehen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte, die aus der Mitgliedschaft folgen.
b) Sonderkündigung Nimmt das Mitglied seinen Wohnsitz an einem Ort ein, der mehr als 30 km von den Räumlichkeiten von CrossFit Treibstoff entfernt liegt, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Eine Ab- und Anmeldebestätigung ist mit der Kündigung vorzulegen. Hiervon unberührt ist das Recht des Mitglieds zur Kündigung aus wichtigem Grund. CrossFit Treibstoff, vertreten durch Patrick Treiber, behält sich vor, bei unangemessenen Verhalten eines Mitglieds, die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
c) Zahlungsverzug Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist CrossFit Treibstoff berechtigt, den Vertrag zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit zu kündigen. Kommt das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Zahlungsrückstand, so ist CrossFit Treibstoff berechtigt, dem Mitglied den Zugang bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes gem. § 320 Abs. 1 BGB zu verwehren. Der Bestand der Mitgliedschaft bzw. die Zahlungsverpflichtung des Mitgliedes bleiben hiervon unberührt. Ist es nicht möglich den Beitrag abzubuchen, erfolgt eine schriftliche Information inkl. Gebühren (Rücklastgebühr und Mahngebühr). CrossFit Treibstoff ist dazu berechtigt, diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
d) Stilllegung des Vertrages In begründeten, schriftlich nachgewiesenen Fällen (Sportuntauglichkeit, Schwangerschaft…) von mehr als 4 Wochen bzw. 1 Monat kann der Vertrag stillgelegt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.

5. Mitgliederdaten

a) Änderung der Mitgliederdaten Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind dem Inhaber von CrossFit Treibstoff unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, so hat es die dadurch eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

6. Sonstige Bestimmungen

a) Hausordnung Die in den Studios ausgehängten Hausordnungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Das Mitglied ist dazu angehalten, sorgsam mit dem Equipment und den Räumlichkeiten von CrossFit Treibstoff umzugehen. Die Mitglieder sind ferner dazu angehalten, die Trainingsfläche, die sanitären Anlagen und die Umkleidekabinen sauber zu halten. Während des Trainings ist stets Rücksicht auf andere zu nehmen. Der Inhaber von CrossFit Treibstoff behält sich bei Regelverletzung seitens der Mitglieder vor, Mahnungen und gegebenenfalls Ausschlüsse vom Betrieb zu erteilen. CrossFit Treibstoff trägt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art.
b) Sachbeschädigungen Sachbeschädigungen in den Räumlichkeiten von CrossFit Treibstoff werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.
c) Kopfbedeckung Das Tragen von Kopfbedeckung jeglicher Art ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
d) Haftung Vor Beginn eines Trainings jeglicher Art und der Teilnahme an unserem Kursprogramm empfehlen wir ausdrücklich, eine Sporteignungsprüfung beim Arzt durchführen zu lassen. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Bargeld, sowie Gesundheit, Leib und Leben wird vollständig ausgeschlossen.

7. Datenschutz

a) Datenschutzbestimmungen Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten von CrossFit Treibstoff ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zu Informationszwecken (z.B. Newsletter-Versand per E-Mail, Produkt und Serviceinformationen sowie Termininformationen per Telefon o. Ä.) genutzt werden. Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen und die vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft den gesetzlichen Richtlinien entsprechend gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.
b) Bild- und Videomaterial CrossFit Treibstoff behält sich vor, während des Trainings- und Kursprogramms in den eigenen Räumlichkeiten oder zu bestimmten Gelegenheiten auch an anderen Orten (wie Messen, Wettkämpfen o. Ä,) Bild- und Videomaterial zu erheben, auf dem Mitglieder zu sehen sind und dieses für Werbezwecke (Website, Soziale Netzwerke) zu verwenden.

8. Schlussbestimmungen

a) Nebenabsprachen Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.